Eine Solarpflicht ist unumgänglich, um die gesteckten Ziele für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Dass selbst die minimalen Kompromisse des Gegenvorschlages der Regierung und auch des Gegenvorschlages der BaK keine Mehrheit fanden, zeugt von einem Unverständnis für die anstehenden Herausforderungen in der Energiepolitik.

Notwendig zum Erreichen der Energieziele im Kanton Bern ist nach wie vor die Berner Solar-Initiative. Sie enthält die klare Zielsetzung für den Ausbau der Solarenergie auch auf Bestandesbauten bis 2040. Eine zeitliche Limite für die Umsetzung der Solarpflicht auf Bestandesbauten ist in keinem der Gegenvorschläge enthalten.

Mit der langen Arbeit an ihrem eigenen Gegenvorschlag hat die Kommission eine wichtige Abstimmung über die Energiezukunft im Kanton Bern unnötig verzögert, offenbar ohne eine mehrheitsfähige Vorlage erarbeiten zu können. Nun ist es am Grossen Rat, die mangelhaften Entscheide der vorberatenden Kommission zu korrigieren.