Die knappe Ablehnung der Teilevision der Besteuerung der Strassenfahrzeuge ist bedauerlich. Die Verknüpfung einer Teilökologisierung mit einer Steuersenkung bei Privatpersonen hat zu Verwirrungen geführt und war nicht zielführend. Die GRÜNEN hatten diese Verknüpfung bekämpft. Mit dem Nein hat es der Kanton Bern verpasst, eine kleine Teilökologisierung der Motorfahrzeugsteuer durchzuführen. Dies ändert nichts daran, dass der Kanton Bern im Verkehrsbereich Klimaziele erreichen muss. Gerade im Bereich der fossilen Mobilität stehen grosse Herausforderung an. Denn die Mobilität trägt wesentlich zum Klimawandel bei. So gingen 2019 40 Prozent der CO2-Emissionen auf das Konto des Verkehrs. Damit der Verkehr klimaneutral werden kann, muss Mobilität neu gedacht werden. Nebst innovativer Technologie braucht es zwingend auch ein Umdenken im Personen- und Güterverkehr, um Wegstreckenund Warenketten klimaneutral zu organisieren.

Nach der deutlichen Annahme des Klimaschutzartikels in der Berner Kantonsverfassung mit 64% im September 2021, muss der Kanton Bern vorwärts machen. So muss die im Frühling 2019 (vor drei Jahren!) deutlich angenommene Motion «Masterplan Dekarbonisierung – Umsetzung der Klimaziele von Paris im Kanton Bern» endlich umgesetzt werden. 

Die Treibhausemissionen im Bereich der Mobilität müssen im Kanton Bern drastisch reduziert werden. Dazu braucht es den Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs, aber auch einen klimafreundlichen Umbau und den Verzicht auf zusätzliche Strassenkapazitäten. Aufgrund des neuen Klima-Artikels muss die Berner Verkehrspolitik nach den Zielen des Klimaabkommens neu ausgerichtet werden. Investitionen in die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs (insbesondere Fahrrad, Fussverkehr) sind zu priorisieren und auf den Ausbau von Strassenkapazitäten wie in den Strassenprojekten Oberaargau und Emmental ist zu verzichten, bzw. eine zeitgemässe Lösung zu finden. Dies entspricht auch Punkt 1 eines überwiesenen Vorstosses: «Berner Mobilität klimafreundlich umbauen – Moratorium für den Ausbau von zusätzlichen Strassenkapazitäten».