Gesetz über die sozialen Leistungsangebote

 

Beim Gesetz über die sozialen Leistungen geht es um zentrale Angebote für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration. Die Grünen kritisieren scharf, dass der Gesetzgebungsprozess schludrig und unseriös ist. Vor der angelaufenen Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz sollen auf dem Verordnungsweg bereits Fakten geschaffen werden. Das aktuelle Vorgehen schafft Verunsicherung statt Klarheit. Im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung verlangen die Grünen, dass diese – gemäss Nachfrage – in jeder Gemeinde verfügbar ist und dafür genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele junge Familien eine zentrale Frage und hier braucht es dringend substantielle Verbesserungen statt Kontingentierungen auf Gemeindeebene.

Die Grünen sind im Grundsatz einverstanden, dass die institutionellen sozialen Leistungen in einem eigenen Gesetz verankert werden. Bei den sozialen Leistungsangeboten handelt es sich um wichtige sozialpolitische Angebote, welche in der Kantonsverfassung in Artikel 29 und 30 verankert und garantiert sind. Es geht dabei um Pflegeangebote für Erwachsene, Angebote für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen, die Gesundheitsförderung und Suchthilfe, die Familien-, Kinder- und Jugendförderung, soziale und berufliche Integration und weitere Angebote wie Frauenhäuser oder Opferschutz. Die Grünen kritisieren, dass der Bereich der Erwachsenen mit Behinderung im vorliegenden Gesetz ausgeklammert ist und sich die beschlossene Änderung in Richtung einer selbstbestimmteren Lebensführung für die Betroffenen weiter verzögert. Die Grünen verlangen, dass dieser Teil rasch gesetzlich geregelt wird.

Der vorliegende Gesetzgebungsprozess ist unseriös, schludrig und rechtlich fragwürdig. So enthalten die Vernehmlassungsunterlagen keine Synopsis mit geltendem Recht und neuem Vorschlag. Zudem sollen Anpassungen auf dem Verordnungsweg (Einführung KITA-Gutscheine) vor dem Gesetzgebungsprozess durchgesetzt werden. Natalie Imboden, Co-Präsidentin der Grünen Kanton Bern kritisiert: «Zuerst braucht es einen ordentlichen Gesetzgebungsprozess im Parlament und anschliessend kann die Regierung die Details in der Verordnung regeln und nicht umgekehrt.» Die Grünen verlangen einen ordentlichen Vernehmlassungs- und Gesetzgebungsprozess, der rechtsstaatlichen Anforderungen Rechnung trägt.

Wie bereits im Rahmen der Vernehmlassung über die Verordnung ASIV (Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration) ausführlich ausgeführt, erachten die Grünen einen Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung für dringend notwendig. Dazu braucht es einen kantonal gültigen Rechtsanspruch, welcher den Eltern Rechtssicherheit schafft. Organisatorisch soll sich der Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung am bewährten Berner Modell der Tagesschulen orientieren, wo ein Recht auf einen Tagesschulplatz in jeder Gemeinde garantiert ist, sofern eine Nachfrage besteht. Bei der Einführung des Gutscheinsystems in der Stadt Bern waren der Anspruch der Eltern (gemäss Kriterien) und der Ausbau der finanziellen Mittel zentrale Faktoren. Eine Freiwilligkeit auf Gemeindeebene und die Einführung von Kontingentierungen lehnen die Grünen strikt ab, da die Rechtsgleichheit verletzt wird. Es käme niemandem in den Sinn, im Bereich der Alterspflege eine ähnliche Kontingentierung auf Gemeindeebene vorzusehen.

Zudem kritisieren die Grünen die im Vortrag erwähnten finanziellen Restriktionen, sowohl bei den KITAs wie auch bei der frühen Förderung. Die Grünen lehnen das angeführte Primat der «Kostenneutralität» klar ab, da dies kurzsichtig ist. Investitionen in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, in die familienergänzende Kinderbetreuung und in die Frühförderung sind Investitionen in die Zukunft, die mithelfen spätere «soziale Reparaturkosten» zu vermeiden

Neu sollen gemäss Vorlage die Leistungen dieses Gesetzes, bzw. die Kantonsanteile alle vier Jahre mittels sechs Rahmenkrediten dem Grossen Rat unterbreitet werden und sind damit – je nach Höhe – dem fakultativen Referendum unterstellt. Sofern es sich um gesetzlich verankerte Aufgaben handelt, ist nicht einsichtig, warum diese Änderung angestrebt wird und die Grünen weisen die neue Regelung zurück.

Vernehmlassungsantwort_Gruene_SLG