Gleichzeitig bei drei Gesetzesvorlagen verlangt die Kommissionsmehrheit der Finanzkommission Maximalforderungen statt mit Kompromissen mehrheitsfähige Vorlagen zu ermöglichen. Die Grünen setzen sich in der Märzsession für eine gerechte Neubewertung der Liegenschaften ein und verlangen Anpassungen beim Steuergesetz 2021. Wie die kantonale Steuerverwaltung am Montag kommunizierte sind auch im Kanton Bern die Steuererträge der juristischen Personen im Jahr 2019 unter dem Budget. Dies ist ein Alarmzeichen. Trotz guter Konjunktur sinkt der Anteil, den Unternehmen an die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben im Kanton Bern leisten. 

Die Anträge der vorberatenden Finanzkommission für die Märzsession des Grossen Rates zeigen deutlich, dass die bürgerlichen Hardliner dominieren. Sowohl beim Steuergesetz 2021, bei der Neubewertung der Liegenschaften und dem Gesetz über Handel und Gewerbe kommen Anträge mit Maximalforderungen in den Grossen Rat, welche jegliche Kompromissbereitschaft vermissen lassen.

Die Neubewertung von Liegenschaften ist seit längerem nötig, da die Liegenschaftspreise in den letzten Jahren in vielen Gemeinden massiv gestiegen sind. So bezahlen heute viele Liegenschaftsbesitzer*innen gemessen am steigenden Wert der Liegenschaften zu wenig Steuern. Damit wird das Gebot der Rechtsgleichheit im Steuerrecht verletzt. Obwohl die Regierung einen Medianwert von 77% beantragt, beharrt die bürgerliche Mehrheit auf dem tieferen Wert von 70%, der gemäss bisheriger Rechtssprechung des Bundesgerichtes einer Überprüfung «mit hoher Wahrscheinlichkeit» nicht Stand halten dürfte. 

Das zweite Beispiel für diese Kompromisslosigkeit zeigt sich im Steuergesetz. Die STAF-Instrumente werden im Kanton Bern in der Maximalvariante umgesetzt. Kein einziger Antrag der Minderheit findet Gehör. Durch die Verschiebung der Steuersenkungen in den Voranschlag 2021 und 2022 sollen die Steuern der natürlichen und juristischen Personen zudem linear um 110 Millionen Franken gesenkt werden. Gegen diese Einnahmenverluste der öffentlichen Hand gibt es keine Referendumsmöglichkeit. Wie die kantonale Steuerverwaltung am Montag kommunizierte sind auch im Kanton Bern die Steuererträge der juristischen Personen im Jahr 2019 unter dem Budget. Trotz guter Konjunktur sinkt der Anteil den Unternehmen an die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben leisten. Mit dem Steuergesetz 2021 sollen die Unternehmen weiter entlastet werden. Die geplante maximale Umsetzung der STAF-Instrumente muss eingeschränkt werden. Die Forderung, die STAF-Instrumente in ihrer Wirkung einzugrenzen, ist notwendiger denn je! Sonst droht dem Kanton ein unkalkulierbarer Verlust an Steuersubstrat. 

Beim Drittbetreuungsabzug für familienergänzende Kinderbetreuungskosten hatte sich die Grüne Fraktion bereits in der ersten Lesung für die Variante mit 16’000 Franken ausgesprochen um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ebenfalls mit dem Kopf durch die Wand will die Mehrheit der vorberatenden Kommission beim Gesetz über Handel und Gastgewerbe, wo die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten gefordert wird, obwohl diese nicht in der aktuellen Regierungsvorlage enthalten war und Widerstand angekündigt ist.

Bei allen drei Vorlagen verlangt die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Kommission Maximalforderungen und zeigt keine Bereitschaft Kompromisse einzugehen. Es ist nun am Grossen Rat tragfähige Kompromisse zu erarbeiten und ausgewogenere Vorlagen zu verabschieden.