Steuergesetzrevision 2021

Wenige Monate nach der Ablehnung der Steuergesetzrevision 2019 durch die Berner Bevölkerung, bringt der Regierungsrat bereits eine neue Steuergesetzrevision. Diese beinhaltet Steuergeschenken für Grosskonzerne im Umfang von 90 Millionen Franken sowie Steuerreduktionen für natürliche Personen mit der Giesskanne, ohne dass Klarheit besteht, wie die fehlenden Steuereinnahmen von rund 50 Millionen Franken netto gegenfinanziert werden. Es droht ein weiterer Leistungsabbau. Die Grünen lehnen diese unfaire Steuerpolitik ab. Völlig unverständlich ist aus Sicht der Grünen, dass die Chance für eine ökologische Steuerrevision – Anhebung der Motorfahrzeugsteuer – jetzt nicht gepackt wird.

Am 20. November 2018 hat die Berner Stimmbevölkerung Nein zu Steuergeschenken für Grosskonzerne gesagt. Nur vier Monate später schlägt die Regierung eine neue Steuergesetzrevision vor, welche bei der Umsetzung der Steuervorlage des Bundes die Instrumente mit den maximalen Steuerausfällen vorsieht. Zudem ist zu befürchten, dass die Bürgerlichen Mehrheiten über kurz oder lang wieder mit einer Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen kommen werden. Mit der Vorlage sollen neu Gewinne aus Patenten bis 90 Prozent steuerfrei sein (Patentbox), Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sollen mit einem sogenannten Überabzug von 150 Prozent abziehbar sein, Gewinne sind nur zu 30 Prozent steuerbar, d.h. die maximale «Entlastungsgrenze» liegt bei 70 Prozent, dazu kommen Entlastungen bei der Kapitalsteuer. Der Kanton verliert damit Einnahmen von rund 57 Millionen Franken, die Gemeinden und Kirchgemeinden knapp 24 Millionen Franken. Die Verluste werden trotz höherem Anteil an der direkten Bundessteuer nicht vollumfänglich kompensiert und es bleiben unter dem Strich Mindereinnahmen.

Angesichts der klammen Kantonsfinanzen, die zu wenig Mittel für wichtige öffentliche Aufgaben wie Klima- und Umweltschutz, Ergänzungsleistungen für Familien zur Armutsprävention, mehr Prämienverbilligungen für den Mittelstand, bessere Löhne in der Volksschule hat, sind solche Steuergeschenke nicht verantwortbar. Hinzu kommt der ausgewiesene Investitionsbedarf und die Investitionslücke von rund 500- 700 Millionen Franken für die Jahre 2023-2027. Damit besteht kein finanzieller Spielraum für die im Grossen Rat von der bürgerlichen Mehrheit bestellte Senkung der Steuern für natürliche Personen im Umfang von 34 Millionen Franken (Kantonsanteil plus Gemeinden, die ebenfalls knapp 20 Millionen Steuerausfälle hätten). Bei den höheren Steuerabzügen für die Krankenkassenprämien stellt sich die Frage, warum diese bei den höchsten Einkommen gemacht wird.

Ökologische Steuerrevision jetzt nötig

Völlig unverständlich ist es aus Sicht der Grünen, dass die Chance für eine ökologische Steuerrevision (Anhebung der Motorfahrzeugsteuer) jetzt nicht gepackt wird. Sinnvollerweise würde eine Gesamtbetrachtung gemacht. Kritisch zu beurteilen ist auch die Schaffung einer separaten Steueranlage, die den Gemeinden Spielräume schaffen soll, aber den Steuerwettbewerb innerhalb der Bernischen Gemeinden anheizen könnte. Die Grünen Kanton Bern werden sich im Rahmen der Vernehmlassung vertieft zu den Vorschlägen äussern.

Nein zum erneuten Steuerbeschiss auf Bundesebene

Die Grünen Kanton Bern wehren sich zusammen mit den Grünen Schweiz, der Gewerkschaft VPOD und weiteren Organisationen gegen die Steuervorlage des Bundes. Diese heizt den Steuerwettbewerb unter den Kantonen weiter an, was für den Kanton Bern fatal ist. Zudem sollen die wegfallenden Privilegien für Statusgesellschaften durch neue Privilegien ersetzt werden, was die internationale Kapitalflucht weiter ankurbelt. Die Steuervorlage des Bundes ist eine Sackgasse. Mit der Steuervorlage will die Schweiz weiter die Lokomotive des Steuerdumpings bleiben. Aber die Tage dieses Geschäftsmodels sind gezählt. Dank guter Standortqualität bleiben die Schweiz und der Kanton Bern auch ohne Steuerdumping attraktiv für Unternehmen mit echter Wertschöpfung.

Der Kanton Bern hat als grosser Flächenkanton mit zahlreichen Aufgaben kein Interesse an einer weiteren Anheizung des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Darum braucht es am 17. Mai 2019 ein Nein zum erneuten Steuerbeschiss auf Bundesebene und anschliessend eine rasche Regelung für den Wegfall der Privilegien der Statusgesellschaften, die internationalen Standards entspricht.