Der EGMR hat am 9. April 2024 eine Klage der Klimaseniorinnen gutgeheissen. Diese klagten gegen den Staat, weil dieser die Menschenrechte der älteren Frauen verletze, indem er nicht das Nötige gegen die zunehmende Klimaerhitzung unternehme. Im Urteil des EGMR wird unter anderem eine Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention festgestellt, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und den effektiven Schutz durch den Staat vor den schädlichen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität. Die Schweiz erfüllt diesbezüglich ihre Pflichten nicht und kommt auch den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens nicht ausreichend nach.

Das Urteil ist wegweisend und bedeutet, dass die Schweiz weitere Anstrengungen zur Eindämmung der Klimaerhitzung unternehmen muss. Der Entscheid hat auch Auswirkungen auf den Kanton Bern. Die GRÜNEN Kanton Bern haben deshalb eine dringliche Interpellation eingereicht und wollen vom Regierungsrat wissen, wie er das Urteil einschätzt und was es für den Kanton Bern bedeutet. Weiter verlangen die GRÜNEN Kanton Bern unter anderem Antworten auf die Fragen, wie das EGMR-Urteil die Erarbeitung der Klimastrategie und des Aktionsplans Klima beeinflusst und ob der Kanton Bern aus Sicht des Regierungsrats genug unternimmt, um die Bevölkerung wirksam vor den Auswirkungen der Klimaerhitzung zu schützen.

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