Stellvertretungsmöglichkeit für Grossratsmitglieder behebt Missstand
Die Stellvertretungsmöglichkeit für Mitglieder des Grossen Rates stellt seit langem ein wichtiges Anliegen der GRÜNEN Kanton Bern dar. Mit einer Stellvertretungsmöglichkeit wird die Vereinbarkeit von Familie, Elternschaft und politischem Engagement verbessert. Eine gute Vereinbarkeit ist für die GRÜNEN Kanton Bern eine zentrale Voraussetzung zur Stärkung der politischen Teilhabe in unserem Kanton.
Vergangene Woche ging die Vernehmlassungsfrist für die Stellvertretungsmöglichkeit für Grossratsmitglieder (Teilrevision KV, GRG und GO) zu Ende. Die GRÜNEN begrüssen die Einführung einer Stellvertretungsmöglichkeit für Parlamentarier*innen während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs. Tatsächlich stellt heute die Geburt eines Kindes insbesondere Grossrätinnen vor ein grosses Dilemma: Durch die Abwesenheit im Parlament wird die Fraktion geschwächt und eigene politische Anliegen wie beispielsweise Kommissionsgeschäfte oder Vorstösse können nicht vertreten werden. Dies kann Grossrätinnen unter Druck setzen, den für die Regeneration nach einer Geburt unerlässlichen Mutterschaftsurlaub für die Teilnahme an den Parlamentssitzungen zu unterbrechen. Ausserdem muss die Betreuung des Säuglings und allfälliger weiterer Kinder organisiert werden, was mangels Elternzeit und ausreichendem Vaterschaftsurlaub eine grosse Herausforderung darstellt.
Zwar verliert die Mutter durch die inzwischen erfolgte nationale Regelung die Unterstützung durch die Mutterschaftsversicherung nicht mehr, der zeitliche Druck bleibt aber weiterhin bestehen. Aus diesem Grund sind die GRÜNEN Kanton Bern klar der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen von Verfassung und Grossratsgesetz einen seit langem bestehenden Missstand beheben. Die GRÜNEN Kanton Bern haben sich im Erarbeitungsprozess auch für eine Stellvertretung bei länger dauernden krankheitsbedingten Abwesenheiten eingesetzt. Der Grosse Rat ist diesem Ansinnen leider nicht gefolgt.
Die zeitliche Eingrenzung von maximal zwölf Monaten Stellvertretung erscheint den GRÜNEN Kanton Bern richtig, ebenso die Regelung des Nachrückens. Allerdings sind sie der Ansicht, dass eine Stellvertretung auch bereits ab einer Session möglich sein muss.