Richtplananpassung ‘18

Die Anpassungen ’18 des Richtplans enthalten keine grundlegende Änderung der bisherigen Entwicklung. Das Verkehrswachstum und die Auswirkungen auf den Klimawandel werden nicht hinterfragt. Das ist verantwortungslos. Die Grünen sehen den Kanton in der Pflicht, auf die absehbare Klimaerwärmung und deren verheerende Folgen auch im Richtplan adäquat zu reagieren.

Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und damit den Willen ausgedrückt, die globale Klimaerwärmung möglichst unter 2°C, besser noch unter 1.5°C zu halten. Die gegenwärtige Politik der Schweiz steuert aber auf eine katastrophale Klimaerwärmung von 3°C zu. Damit das Ziel des Pariser Klimaabkommens erreicht werden kann, sind grosse Anstrengungen nötig ­– und die Kantone sind mit in der Pflicht, diese anzupacken. Konkret bedeutet das, dass der Kanton bereits jetzt aufzeigen muss, wie er die CO2-Emissionen bis 2050 auf netto null senken will.

Die Grünen Kanton Bern fordern den Kanton auf, den Richtplan in folgenden Punkten nachzubessern:

  • Die Mobilitätspolitik des Kantons Bern muss mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein. Dies bedeutet: Der gesamte Verkehr muss bis spätestens 2050 fossilfrei ablaufen.
    Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für den MIV ist ein Marschhalt zwingend.
  • Der Kanton soll für die Fertigstellung des laufenden Nationalstrassenprojekts A5-Westast in Biel ohne Anschlüsse im Stadtzentrum sorgen. Zusätzliche Erweiterungen des Strassennetzes – mit Ausnahme von einzelnen zur Stadtreparatur dienenden Projekten – sind abzulehnen.
  • Eine weitere Zunahme des MIV ist nicht nachhaltig und reduzierende Massnahmen notwendig. Die Grünen lehnen insbesondere die Erhöhung des Fahrtenkontingents im Westside Bern Brünnen von 6000 auf 8000 Fahrten entschieden ab.
  • Der Kanton bietet den Betreibern von Flughäfen keine finanzielle Unterstützung. Bei Infrastrukturausbauten verlangt er von den Betreibern den Nachweis des Ausbaubedarfs und die Einhaltung von Lärm- und Umweltschutzvorschriften.
  • Der Kanton Bern soll den nachhaltigen, naturnahen Tourismus unterstützen. Die Intensiverholungsgebiete dürfen erst festgesetzt werden, wenn das kantonale Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet worden ist.
  • Der Kanton strebt ein ausreichendes Angebot an preisgünstigem Wohnraum an, dies insbesondere über eine Erhöhung des Anteils an gemeinnützigem (insb. genossenschaftlichem) Wohnungsbau.

Wohlwollend nehmen die Grünen Kanton Bern die Erwähnung von Velorouten im Richtplan zur Kenntnis. Zudem begrüssen die Grünen die Förderung von preisgünstigem Wohnraum und die Massnahmen zur Erhaltung, Aufwertung und Entwicklung der Ortsbilder.

Grüne Stellungnahme Richtplananpassung 18