Im Rahmen der anstehenden Revision des Strassengesetzes fordern die GRÜNEN, dass hier notwendige Verbesserungen für den Ausbau des Veloverkehr im Kanton Bern rasch angepackt und genügend Ressourcen über einen Rahmenkredit Velo zur Verfügung gestellt werden. Dafür braucht es auch genügend Ressourcen in der Verwaltung zur Planung und Koordination, auch zur Begleitung vor allem kleinerer Gemeinden.

So ist beispielsweise der Kanton Zürich mit seinem Veloförderprogramm und der Realisierung von «Veloschnellbahnen» (dem Pendant zu den Berner «Vorrangrouten») erfolgreich bei der stetigen Verbesserung des Velowegnetzes. Dass es dazu ein höheres Engagement des Kantons auch ausserhalb des Perimeters von Kantonsstrassen braucht, wurde dort schon seit längerem erkannt. Entsprechend verfügt der Kanton Zürich über einen jährlichen Rahmenkredit für den Bau von Velowegen. Der Kanton Bern verfügt gegenwärtig erst über 15 Kilometer kantonale Radwege.
 
Differenzierte Unterstützung durch den Kanton
Auf den Velowegen von kantonaler Bedeutung ist der Kanton bereits heute in der Pflicht, deren Velotauglichkeit sicherzustellen. Neu soll der Kanton auch Massnahmen auf Gemeinde- und Privatstrassen finanzieren, welche den Kanton von weitreichenden Massnahmen auf der Kantonsstrasse entlasten. Aus diesen Gründen ist eine stärkere Beteiligung des Kantons zweckmässig. Dies ermöglicht auch eine bessere Nutzung von Synergien bei gemeindeübergreifenden Velowegen. Zur Konzentration der Ressourcen auf Velowege mit hoher Wichtigkeit und hohem Potenzial schlagen die GRÜNEN eine Differenzierung der Beitragssätze vor.

Gut unterhaltene Velowege sind essenziell für die Ganzjahrestauglichkeit des Velos als Alltagsverkehrsmittel. Bisher ist die Qualität des Unterhalts sehr unterschiedlich. Entlang von Vorrangrouten soll der Kanton deshalb eine einheitliche Qualität sicherstellen
 
Qualität der Velowege sichern
National ist das neue Bundesgesetz über die Velowege (Veloweggesetz) in Vorbereitung. Kernstück des neuen Veloweggesetzes ist die Verpflichtung der Kantone zur Planung und Verwirklichung von Velowegnetzen. Das neue Gesetz enthält Qualitätsziele (zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv) im Sinne von übergeordneten Planungsgrundsätzen. Das Veloweggesetz sieht vor, dass Velowegnetze ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen. Eine proaktive Umsetzung der Bundesvorgaben im Kanton Bern ist sinnvoll.

Stellungnahme GRÜNE Kanton Bern (PDF)