Seit 2021 senkt der Grosse Rat die Steuern im Kanton Bern via Steueranlage. Das kommt vor allem Gutverdienenden und Vermögenden, sowie grossen Unternehmen zugute und belastet die Gesamtbevölkerung, weil Mindereinnahmen zu Abbauvorlagen führen. Die nun geplante Steuersenkung über das Steuergesetz, nämlich eine Anpassung der Progression bei den unteren Einkommen ist im Vergleich dazu notwendig und richtig. Die GRÜNEN fordern jedoch, dass die Steuerausfälle bei der Vermögenssteuer oder der Erbschaftssteuer kompensiert werden und werden einen entsprechenden Antrag einreichen. Gleichzeitig engagieren sich die GRÜNEN für eine möglichst zielgerichtete Umsetzung, die wenig Mitnahmeeffekte, also Steuersenkungen für die oberen Einkommensklassen, aufweist.

Heiratsstrafe abschaffen ja – aber ohne Steuersenkung für Reiche
Die GRÜNEN begrüssen auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer, stellen sich aber gegen die Umsetzung via Steuersenkung. Die Vermögenssteuer ist im Kanton Bern vergleichsweise tief, die Freigrenze von 100’000 dagegen eher hoch. Die GRÜNEN fordern eine saldoneutrale Abschaffung der Heiratsstrafe.

Schwächung der Gemeindeanstalten stoppen
Die Vorlage des Regierungsrates verlangt weiter, eine Besteuerung von Gemeindeanstalten, welche Gewinne in die Gemeindekasse abliefern, obwohl diese von der direkten Bundessteuer ebenfalls befreit sind. Diese Umsetzung einer Motion Freudiger ist einzig gegen die Städte Biel und Bern gerichtet. Deren Energiedienstleister sind Gemeindeanstalten, welche einen Teil ihres Gewinnes der Gemeinde abgeben, die 100 %-Eignerin ist, etwa um die Energiewende zu finanzieren. Würden diese Gemeindeanstalten neu besteuert – anders als z.B. kantonseigene Anstalten – würde Steuersubstrat von den Gemeinden an den Kanton abgeführt. Diese unnötige und schädliche Änderung lehnen die GRÜNEN ab.