Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Die GRÜNEN unterstützen grundsätzlich das neue Gesetz, das Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderungen fördert und sich auf den individuellen Bedarf ausrichtet. Die GRÜNEN begrüssen es, dass die Grundausrichtung ein selbstbestimmtes Leben ist. Obwohl das neue Gesetz deutliche Verbesserung mit sich bringt, fehlen leider eine gewisse Verbindlichkeit und klare konzeptuelle Grundlagen, um die formulierten Grundsätze zu verwirklichen. Dies umfasst die Finanzierung des ambulanten Leistungsbezuges, die Durchlässigkeit und die Finanzierung der Leistungen von Angehörigen.
Die Schweiz ist 2014 der UNO-Behindertenrechtskonvention beigetreten. Um die erwähnten Grundsätze des BLG umzusetzen, sollten Menschen mit Behinderungen Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die unpräzise definierten, teilweise widersprüchlichen Erläuterungen vermitteln in diesem wichtigen Gesetz jedoch eine Unsicherheit bei der Umsetzung des Gesetzes. Ob die komplette Umstellung des Steuerungs- und Finanzierungsmodells gelingen kann, ist völlig offen.
Um Klarheiten zu schaffen, müssen Einschränkungen der Wahlfreiheit gesetzlich und nicht auf Verordnungsebene verankert werden. Die GRÜNEN verlangen, dass die Verordnung in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben wird.
Wahlmöglichkeiten fördern
Informations- und Beratungsangeboten kommt eine grosse Bedeutung zu. Nur wer informiert ist und seine Möglichkeiten kennt, kann wählen. Dieser Weg ist auch für die Betroffenen und für die Institutionen einfacher und günstiger. Ambulante und stationäre Angebote müssen gleichwertig behandelt werden. Ausserdem muss es möglich sein, im ambulanten Bereich für dieselben Leistungen dieselben Löhne zu bezahlen. Wenn die Assistenz nicht angemessen entlohnt werden kann, ist es schwierig, dafür geeignete Personen zu finden. Dies schränkt die Wahlmöglichkeiten und damit die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen unverhältnismässig ein. Die GRÜNEN fordern, dass das Gesetz auch in einer Version in Leichter Sprache zugänglich gemacht wird.