GESETZ ÜBER DIE BETEILIGUNG DES KANTONS AN DER BKW AG (BKWG)

Die Grünen stimmen einer gesetzlichen Grundlage der Beteiligung des Kantons an der BKW AG zu. So lange die BKW nicht aufgeteilt ist und damit auch das Netzmonopol umfasst, soll das gesetzliche Minimum der Beteiligung über 50% liegen. Der Regierungsrat wird zudem aufgefordert, die Aufteilung der BKW in die Teile Dienstleistungen, Produktion und Netze zu prüfen.

Für die Grünen ist eine nachhaltige und sichere Stromversorgung wichtig. Zentrale Bausteine dafür sind Investitionen in Effizienzmassnahmen, in den Ausbau von Wasser-, Sonne- und Windenergie sowie Biogas und ein rascher Rückbau von Atomkraftwerken. Um dies zu erreichen braucht es politische Steuerung und klare Rahmenbedingungen.

Solange die BKW nicht aufgeteilt ist und damit auch das Netzmonopol umfasst, soll das gesetzliche Minimum der Beteiligung bei über 50% liegen. Die Grünen fordern zudem eine Erhöhung des möglichen Beteiligungsbereichs bis 65%. Damit könnten die Chancen für notwendige und langfristige Investitionen in die Wasserkraft erhöht werden. Investitionen über Zeithorizonte von 80‑100 Jahren sind für privatwirtschaftliche Unternehmungen schwierig zu stemmen.

Im heute geltenden Marktsystem der europäischen und schweizerischen Stromwirtschaft müsste die BKW eigentlich in eine Dienstleistungs-, Produktions- und Netzgesellschaft (Verteilnetzbetreiber) aufgeteilt werden. Das heute in der Schweiz angewandte System ist ein Kompromiss, der zu Marktverzerrungen führt. Mit einer Aufteilung würde erreicht, dass keine Quersubventionen und Marktvorteile ausgenutzt werden können. Die Marktvorteile aus dem Netz zu nutzen ist gesetzlich zwar verboten, de facto aber Praxis. So hat die BKW zum Beispiel auf Grund des Verteilnetzes direkten Zugang zu den Endkunden, die Sie mit Ihrem gesamten Produktportfolio bewerben kann.

Die ungerechte Marktsituation besteht also nicht auf Grund der Mehrheitsbeteiligung des Kantons, sondern auf Grund des Zugangs zu den Netzendkunden. Das doch recht aggressive Auftreten der BKW bezüglich des Kaufs von privaten Dienstleistungsfirmen würde zudem mit einer Minderheitsbeteiligung sicher nicht gestoppt, sondern eher gefördert

Die Grünen fordern deshalb den Regierungsrat auf, eine Variante zu prüfen, wonach die BKW in die Teile Dienstleistungen, Produktion und Netze aufgeteilt wird. Der Teil Dienstleistungen ist zu verkaufen. Die Teile Produktion und Netze sollen mehrheitlich in Besitz des Kantons bleiben und die Beteiligungen im Rahmen dieses Gesetzes geregelt werden.

Grüne Stellungnahme zum Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW (PDF)

Für weitere Auskünfte:

Jan Remund, Co-Präsident Grüne Kanton Bern, 079 917 15 29
Jessica Fuchs, Geschäftsführerin Grüne Kanton Bern, 031 311 87 01