Kirchensteuer der juristischen Personen
Die GRÜNEN des Kantons Bern lehnen eine Senkung der Kirchensteuer der juristischen Personen ab. Gleichzeitig unterstützen sie eine Öffnung des Kreises der Begünstigten für weitere private religiöse und interreligiöse Organisationen.
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates (SAK) schlägt vor, die Kirchensteuer der juristischen Personen für sämtliche Unternehmen zu reduzieren.
Für die GRÜNEN kann diese auf rund 9 Millionen Franken geschätzte Mindereinnahme nicht als blosse steuerliche Entlastungsmassnahme betrachtet werden. Sie hätte konkrete Auswirkungen auf die Leistungen, welche die Kirchgemeinden tagtäglich in zahlreichen Bereichen erbringen und die der gesamten Bevölkerung zugutekommen – unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Grossrätin Anna de Quervain erklärt: «Die Landeskirchen bieten unter anderem Angebote für Jugendliche, Migrant*innen, Senior*innen und Armuts- oder Suchtbetroffene an. Sie wirken lokal, flexibel, gemeinsam mit zahlreichen Freiwilligen, nahe bei den Menschen und oft auch in dezentraleren Regionen. Jeder Kürzungsantrag stellt einen wesentlichen Pfeiler dieser sozialen und kulturellen Angebote in Frage.»
Für die GRÜNEN wäre es widersprüchlich, von den Kirchgemeinden weiterhin die Erbringung dieser Leistungen zu erwarten und gleichzeitig ihre finanziellen Mittel zu reduzieren. Dies umso mehr, als eine finanzielle Kompensation durch die Gemeinden nicht wünschenswert ist.
Ein Antrag zur Beibehaltung des Status quo
Die GRÜNEN werden an der Herbstsession 2026 des Grossen Rates einen Antrag einreichen, der auf die Beibehaltung des Status quo bei der Gemeindesteuer für juristische Personen abzielt. Dieser Antrag zielt darauf ab, die derzeit verfügbaren finanziellen Mittel für die von den Gemeinden erbrachten Leistungen im allgemeinen Interesse zu erhalten.
Eine Öffnung für die religiöse Vielfalt
Die Beibehaltung des finanziellen Status quo bedeutet jedoch nicht, dass sich das System nicht weiterentwickeln soll. Denn Handlungsbedarf gibt es durchaus, und zwar bei der Verteilung und beim Ausweiten des Empfängerkreises. Weitere religiöse Gemeinschaften in die Verteilung einzubinden, verringert die bestehende Ungleichbehandlungen vom Staat gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften und trägt der zunehmenden religiösen Vielfalt im Kanton Bern Rechnung.
Die GRÜNEN beantragen deshalb eine Öffnung des Kreises der Begünstigten für weitere private religiöse sowie interreligiöse Organisationen, sofern diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen und dabei transparente und überprüfbare Kriterien erfüllen. «Wir wollen die Leistungen erhalten, die heute der gesamten Gesellschaft zugutekommen, und gleichzeitig das System so weiterentwickeln, dass es die Vielfalt unseres Kantons besser widerspiegelt. Den finanziellen Status quo beizubehalten und gleichzeitig den Kreis der Begünstigten zu erweitern, sind für uns zwei sich ergänzende Ziele», erklärt Grossrat Cyprien Louis. Für die GRÜNEN würde diese Weiterentwicklung ermöglichen, der heutigen religiösen Vielfalt im Kanton Bern besser Rechnung zu tragen.