GRÜNE fordern Verschärfung des Hundegesetzes
Grüne Grossrät*innen haben gestern eine Motion eingereicht, in der eine Verschärfung des Berner Hundegesetzes gefordert wird. Hintergrund der Motion sind in erster Linie die restriktiveren Hundegesetze in den Nachbarkantonen und im Kanton Zürich (Rottweiler-Verbot). Der Kanton Bern soll nicht zu einem Eldorado von Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotential werden. In zweiter Linie reagieren sie aber auch auf den tragischen Hundevorfall in Sumiswald, wo vor wenigen Tagen ein Kind durch einen Rottweiler schwer verletzt wurde.
Die Motion, die von Thomas Hiltpold, Fredy Lindegger und Brigitte Hilty Haller eingereicht wurde, verlangt, dass eine Liste mit Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotential im Kanton Bern eingeführt wird. Vor dem Erwerb eines solchen Listenhundes muss die kaufinteressierte Person eine Eignungsprüfung bestehen. Der Erwerb soll so neu bewilligungspflichtig werden. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, generelle Einschränkungen (z.B. Leinenpflicht im öffentlichen Raum, Ausbildungskurse) bei Listenhunden zu erlassen. Als letzte Massnahme im Sinne einer ultima ratio soll es gesetzlich auch ermöglicht werden, im Bedarfsfall den Erwerb von Listenhunden zu verbieten. Im Kanton Bern können heute Hunde generell voraussetzungslos erworben werden. Auch aus Sicht des Tierwohls führt die aktuelle Gesetzeslage zu unerwünschten Nebenfolgen, indem Hundehaltende, welche mittel- und langfristig mit dem Halten dieser anspruchsvollen Hunde überfordert sind, diese dann in ein Tierheim abschieben, wo die Weitervermittlung oftmals sehr lange dauert.