GRÜNE fordern rasche und unbürokratische Umsetzung
Menschen mit abgewiesenem Asylentscheid leben häufig unter belastenden und prekären Bedingungen. Häufig sind Rückschaffungen für lange Zeit gar nicht möglich. Die Unterbringung in den Rückkehrzentren ist zermürbend und gerade für Familien mit Kindern sehr belastend. Neu soll die Unterstützung von CHF 8.- pro Tag und Person auch bei privater Unterbringung ausbezahlt werden. Die GRÜNEN verlangen vom Regierungsrat eine rasche und unbürokratische Umsetzung eines entsprechenden Auftrags aus dem Grossen Rat.
Nachdem der Grosse Rat am 31. August 2020 die überparteiliche Motion «Nothilfe auch für privat untergebrachte abgewiesene Asylsuchende ausrichten und Kosten sparen» angenommen hat, braucht es jetzt eine rasche Umsetzung. Die GRÜNEN verlangen vom Regierungsrat, dass er die Ausrichtung der Nothilfe für privat untergebrachte abgewiesene Asylsuchende einfach, unbürokratisch und effizient umsetzt, so wie es die Motion verlangt. Menschen mit abgewiesenem Asylentscheid leben häufig unter schwierigen und unsicheren Bedingungen, und die Unterbringung in Rückkehrzentren ist zermürbend und gerade für Familien mit Kindern sehr belastend. Von den 641 Menschen, die heute im Kanton Bern mit Nothilfe leben, befinden sich 450 Menschen in Rückkehrzentren und 130 Menschen sind privat untergebracht.
Die Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden bei Privaten ist heute bereits erlaubt und sie funktioniert. Es zeigt sich, dass mit der privaten Unterbringung gesundheitliche Schäden vorgebeugt und so auch Gesundheitskosten gespart werden können. Diesen Menschen, die privat untergebracht sind, soll neu die Nothilfe von CHF 8.- pro Tag und Erwachsene*r ausgerichtet werden.
Die geplante Umsetzung wird erstaunlicherweise nicht auf Verordnungsstufe gemacht, sondern mit einer Gesetzesrevision. Die GRÜNEN verlangen, dass die Umsetzung der Motion speditiv und möglichst unbürokratisch auf dem Verordnungsweg gemacht wird, ausser es würden rechtlich zwingende Gründe vorliegen, die eine Umsetzung auf Verordnungsstufe verunmöglichen. Diese sind aber nicht ersichtlich.
Zudem werden im Gesetz verschiedene Hürden und Einschränkungen eingebaut, die von der Motion nicht vorgesehen waren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Person mit negativem Asylentscheid erst 2 Jahre nach dem Entscheid und auch nur wenn die Ausschaffung nicht möglich ist, bei einer Privatperson wohnen darf. Erfahrungsgemäss finden die Ausschaffungen, wenn sie möglich sind, innerhalb von drei Monaten nach dem Entscheid statt. Die GRÜNEN hinterfragen auch die prognostizierten Mehraufwände von zusätzlich 300 bis 800 (!) Stellenprozenten in der Verwaltung für die Umsetzung.