Vernehmlassung Kantons und GemeindeBürgerrechtsgesetz

Die Grünen Kanton Bern fordern, dass der Kanton bei Einbürgerungen eine möglichst offene und integrative Haltung vertritt und Hürden abbaut. Personen sollen vom Kanton aktiv zur Einbürgerung eingeladen werden. Angesichts der vom Arbeits- und Wohnungsmarkt geforderten Flexibilität fordern die Grünen, dass die Wohnsitzpflicht nicht mehr eine an einzelne Gemeinde gebunden ist.  Zudem soll der Kanton die Anforderungen an Einbürgerungen abschliessend regeln.

In der Schweiz leben rund 900‘000 Menschen, die sich einbürgern lassen könnten, weil sie schon über 12 Jahre hier leben. Es liegt im Interesse des Kantons diese Menschen im Kanton Bern als mündige, aktive Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen. Dazu braucht es eine Partizipationskultur, die den Migrantinnen und Migranten vermittelt, dass sie im Kanton Bern willkommen sind und ihre Einbürgerung erwünscht ist. Die Grünen fordern, dass die Kantonsregierung alle Personen, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern erfüllen, direkt anspricht und ermutigt, sich einzubürgern. Andere Kantone wie Basel, Genf und Waadt tun dies bereits.

Einbürgerungshürden auf Gemeindeebene abbauen

Im ganzen Kanton sollen für die Einbürgerung die gleichen Anforderungen gelten. Die Gemeinden sollen keine weitergehenden Bedingungen mehr stellen können. Insbesondere fordern die Grünen Kanton Bern, dass die kantonale Mindestaufenthaltsdauer von 2 Jahren innerhalb des Kantons gilt (und nicht an eine Gemeinde gebunden ist.). Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht sieht denn auch vor, dass bei Wohnsitzwechsel während eines hängigen Einbürgerungsverfahrens die Kantone und Gemeinden für das Gesuch zuständig bleiben. Die Grünen unterstützen dies ausdrücklich. Wohnsitzwechsel sind heute aufgrund wirtschaftlicher Gründe (Stellenwechsel oder Standortwechsel des Arbeitgebers), persönlicher Konstellationen oder aufgrund der Verfügbarkeit von Wohnraum normal.

Die Grünen fordern, dass Personen, die in der Schweiz während drei Jahren ohne Unterbruch einen Bildungsgang (Volksschule, Sekundarstufe II oder Tertiärstufe) in der Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises absolviert haben, vom Einbürgerungstest befreit werden, dies analog der Regelung, wonach sie auch von Sprachtests befreit sind.

Die Grünen stossen sich am fehlenden Rechtsanspruch. Wenn die gesuchstellende Person alle Anforderungen erfüllt, sollte ihr der Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt werden.

Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBÜG) (PDF)

Für weitere Auskünfte:

Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, Grossrätin, 079 706 62 84
Jessica Fuchs, Geschäftsführerin Grüne Kanton Bern, 031 311 87 01