Heimbewohnende mit Ergänzungsleistungen: Betrag für persönliche Auslagen wird erhöht 

Seit 2010 erhalten Heimbewohnende mit Ergänzungsleistungsbezug im Kanton Bern für persönliche Auslagen 367 Franken pro Monat. Mit diesem Geld können sie ihren Bedarf an Kleidung, Körperpflege oder Transport nicht decken – das Geld ist zu knapp für Telefon, Coiffure, soziale und kulturelle Anlässe oder Ferien. 

Obwohl die AHV und IV-Renten seit 2010 mehrmals erhöht wurden, wurde der Betrag für den persönlichen Bedarf der Heimbewohnenden nicht angepasst. Auch die Teuerung der 12 vergangenen Jahre hatte keine Anpassung zur Folge. 

Nachdem vor vier Jahren der Vorstoss für eine Erhöhung der Beiträge von Hasim Sancar leider keine Mehrheit gefunden hatte, konnte nun in einem zweiten Anlauf gemeinsam mit Kolleg*innen anderer Parteien ein Teilerfolg erzielt werden: Der Regierungsrat hat sich bereiterklärt, eine Erhöhung bis zu 387 Franken einzuführen. Dies entspricht zwar nicht den in der Motion geforderten 400 Franken, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Korrektur bei der übertriebenen Kostenbeteiligung der Eltern von Kindern mit Behinderungen 

Mit der Einführung des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf 2022 hat der Kanton Bern ein neues System zur Finanzierung der Schulübernachtung von Kindern mit Behinderungen eingeführt. Elternkostenbeiträge für diese Unterbringungen sind vom Einkommen abhängig und können bis zu einem Viertel der Einkommen der Eltern ausmachen. Zudem werden auch Einkommen von Geschwistern und nicht unterhaltspflichtigen Partner*innen bei der Berechnung berücksichtigt.

Diese einkommensabhängige Kostenbeteiligung von Eltern, die Höhe und die Berücksichtigung der Einkommen von nicht Unterhaltspflichten sind ungerecht, unverhältnismässig und sie reduziert das Interesse an einer Erwerbstätigkeit. Daher bremst sie die persönlichen beruflichen Perspektiven, vor allem der Mütter, aus. 

Mit einer von den GRÜNEN miteingereichten Motion ist es gelungen, dieses System in Frage zu stellen. Die Unterbringung in der Schule von Kindern mit einer Behinderung soll für die Familien nicht mehr kosten, wenn sie eingeschult werden, als wenn die Kinder zuhause wohnen. Die Schule wird von der öffentlichen Hand finanziert und das sollte für alle Kinder so bleiben.