Grüne verlangen gesetzeskonforme Umsetzung des Gegenvorschlages der Kulturland-Initiative

Die Grünen kritisieren die vorgeschlagene Revision der kantonalen Bauverordnung. Die Änderungen im Baugesetz, die im März als Gegenvorschlag zur Kulturland-Initiative einstimmig verabschiedet wurden, werden in der Verordnung nur ungenügend umgesetzt. Die Grünen fordern als eine der Trägerorganisationen der Kulturland-Initiative mit Nachdruck eine griffigere Umsetzung der im Gesetz verankerten Vorgaben.

In der Märzsession 2016 hatte der Grosse Rat einstimmig den Gegenvorschlag zur Kulturland-Initiative im kantonalen Baugesetz verabschiedet. Mit der nun vorliegenden Revision der Bauverordnung soll die Umsetzung erfolgen. Die Grünen fordern als eine der Trägerorganisationen der Kulturland-Initiative mit Nachdruck eine griffigere Umsetzung der im Gesetz verankerten Vorgaben. Darunter gehört einerseits die schärfere Umsetzung der Vorgaben zur Nutzungsdichte und zur Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und anderseits die Berücksichtigung der Kriterien über die flächensparende Anordnung von Bauten und Anlagen und die kompakte Anordnung des Siedlungsgebiets. Letztere Kriterien finden in der Bauverordnung unverständlicherweise keine Konkretisierung.
Der Gegenvorschlag Kulturland-Initiative fordert „eine besonders hohe Nutzungsdichte“ als Voraussetzung für die Einzonung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Der Entwurf für die Änderung der Bauverordnung setzt diese Vorgabe nicht um, denn er beschränkt sich auf das Einfordern der minimalen Geschossflächenziffer gemäss Massnahmenblatt A_01 des Richtplans. Eine solche Umsetzung des Kernstücks des Gegenvorschlags zur Kulturland-Initiative ist für die Grünen nicht akzeptabel. Um die gesetzliche Vorgabe der „besonders hohen Nutzungsdichte“ zu erfüllen, braucht es Anforderungen, die über den Werten aus dem Richtplan liegen.
Wie bei der Nutzungsdichte werden im Entwurf zur Bauverordnung auch bei der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr nur die Mindestvorgaben aus dem Richtplan vorgegeben. Dies, obwohl gemäss dem Gegenvorschlag zur Kulturland-Initiative erhöhte Anforderungen für die Einzonung landwirtschaftlicher Nutzflächen bestehen sollen. Und dies auch, obwohl eine gute Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr die zentrale Voraussetzung für eine umweltverträgliche Bewältigung des Pendlerverkehrs ist. Die Grünen beantragen, dass die vorgesehenen Anforderungen an die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr systematisch erhöht werden.
Gemäss Baugesetz müssen bei der Kompensation Biodiversitätsförderflächen durch Flächen von gleicher ökologischer Qualität oder Funktion ersetzt werden. In der Konkretisierung in der Bauverordnung bleibt von diesem qualitativen Anspruch nichts mehr übrig. Diese von der gesetzlichen Vorgabe abweichende Umsetzung ist für die Grünen nicht akzeptabel.
Bei der Parkplatzanordnung ist in der gesetzlichen Vorgabe ausdrücklich von einer Integration der Parkplätze ins Gebäudeinnere die Rede. Hingegen beschränkt sich die Verordnung auf die Erwähnung des Grundsatzes der haushälterischen Bodennutzung und der Wünschbarkeit einer Unterbringung der Parkplätze in Untergeschossen. Im Gegensatz dazu heisst es im Vortrag zur Bauverordnung richtigerweise ausdrücklich, dass die Parkplätze ins Gebäudeinnere integriert werden müssen. Die Grünen beantragen, dass der Gehalt der gesetzlichen Bestimmung vollumfänglich umgesetzt wird.

Stellungnahme (PDF)

Für weitere Auskünfte:

Daphné Rüfenacht, Grossrätin Grüne, 076 510 86 99
Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne, Grossrätin, 079 706 62 84