Ja zu EFAS
Ja zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen
Medizinische Leistungen im ambulanten und stationären Bereich werden bis anhin unterschiedlich finanziert.
Diese unterschiedliche Finanzierung geht mit verschiedenen Problemen einher:
- Sie führt zu Fehlanreizen für stationäre Behandlung und bei der Tariffestlegung
- Sie führt zu einer unsozialen Mehrbelastung von Prämienzahler*innen
- Sie erschwert eine koordinierte Versorgung
Mit der EFAS-Reform werden diese negativen Effekte, die sich aus der unterschiedlichen Finanzierung ergeben, beseitigt.
Was die Vorlage regelt
Medizinische Leistungen im ambulanten und stationären Bereich werden bis anhin unterschiedlich finanziert. Die Kantone finanzieren Leistungen im stationären Bereich zu mindestens 55 Prozent, die Krankenversicherer übernehmen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich werden grösstenteils von den Krankenversicherern vergütet. Diese unterschiedliche Finanzierung geht mit verschiedenen Problemen einher: Sie führt zu Fehlanreizen bei der Behandlung und der Tariffestlegung, zu einer unsozialen Mehrbelastung von Prämienzahler*innen bei der eigentlich sinnvollen und kostensparenden Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen und sie erschwert eine koordinierte Versorgung. Es besteht ein grundsätzlicher Konsens, dass diese Situation nicht zufriedenstellend ist.
Mit der EFAS-Reform (Einheitliche Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen) sollen diese negativen Effekte, die sich aus der unterschiedlichen Finanzierung ergeben, beseitigt werden: Zukünftig gilt für ambulante und stationäre Leistungen ein einheitlicher Finanzierungsschlüssel: 26.9 % finanzieren die Kantone, 73.1 % finanzieren die Versicherer über die Prämien.
Nach einer Übergangsphase von sieben Jahren – und sofern bis dann kostendeckende Tarife vorliegen – soll auch die Langzeitpflege nach diesem Kostenschlüssel finanziert werden. Der Kostenschlüssel wird periodisch durch den Bundesrat überprüft und kann anschliessend durch die Bundesversammlung angepasst werden.
Argumente die für ein JA sprechen:
- EFAS bringt längerfristig ein günstigeres, also sozialeres Verhältnis zwischen Kopfprämien und steuerfinanziertem Anteil an die Gesundheitsleistungen. Dies weil die ambulanten Leistungen, wo heute die Kantone nichts bezahlen und sie in Zukunft wie in allen anderen Bereichen rund einen Viertel mitbezahlen müssen, stärker wachsen als die stationären Behandlungen im Spital. Denn auch in Zukunft können immer mehr Leistungen ambulant gemacht werden.
- Dies ist auch mit Integration der Pflege der Fall sobald die Kosten für KVG-Pflegeleistungen in Pflegeheimen und von Spitex ab 2032 eingeschlossen werden. Diese Leistungen werden heute mit einem fixen Frankenbetrag pro Tag oder Stunde durch die Krankenversicherungen bezahlt und der Kanton übernimmt die sogenannten «Restkosten». Je nach Kanton (und Gemeinde) werden diese Restkosten sehr unterschiedlich entschädigt, so dass heute viele Institutionen auf einem ungedeckten Teil sitzen bleiben und diese den Patient*innen als «Betreuungsleistungen» verrechnen. Neu müssten die Kantone zwar hier einen geringeren Kostenanteil übernehmen als heute, aber die Kostenverschiebung zugunsten der Prämienzahlenden in allen ambulanten Bereichen wird ihre Mehrbelastung im Pflegebereich bei weitem überkompensieren. Zum Vergleich: Zwischen 2016 und 2022 – also innert sechs Jahren – gab es eine Verlagerung von netto 1.2 Milliarden von den Steuer- zu den Prämienzahlenden. Das heisst: Ohne EFAS geht die unsoziale Verlagerung zu Lasten der kleinen Einkommen weiter. Und weil die Volksabstimmung zu den Prämienverbilligungen im Juni verloren ging, haben wir ohne EFAS gar nichts mehr, was in Richtung Prämienentlastung wirkt.
- «Die Krankenkassen erhalten mit der Vorlage mehr Macht»: Es trifft zwar zu, dass im Bereich der stationären Versorgung der Finanzierungsanteil der Kassen steigen wird. Das gibt ihnen aber nicht automatisch mehr Macht, denn die Zuständigkeiten für Planung, Leistungsaufträge, Tarifgenehmigungen und -beschwerden etc. bleiben unverändert bei den Kantonen. Zudem finanzieren neu die Kantone auch im ambulanten Bereich mit, was im Umkehrschluss ja dazu führen müsste, dass die Kantone dort mehr öffentliche Einflussmöglichkeiten haben. Die politischen Steuerungselemente für die Kantone werden mit EFAS in einem weiteren entscheidenden Bereich sogar ausgebaut: Neu sind die Kantone von Anfang an bei allen Tarifdiskussionen mit Stimmrecht dabei. Die Kontrollmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf die Kostenentwicklung wird also auf der rechtlichen Ebene im Gegenteil eher gestärkt.
- Die gleiche Finanzierung über alle Leistungsbereiche hinweg, wird auch eine bessere Koordination der Versorgung für die Patient*innen begünstigen. Es ist zwar kein Automatismus, dass es in diese Richtung geht, aber die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Institutionen und Gesundheitsfachpersonen werden damit verbessert.
- Schliesslich gilt es auch zu berücksichtigen, dass alle Leistungserbringerverbände (FMH, Spitäler, Pflegeheime, Spitex) in einer breiten Allianz EFAS unterstützen. Auch der Verband des Pflegepersonals SBK beschloss eine Stimmfreigabe, sieht aber viele positive Aspekte in der Vorlage.
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