Eine fairere Lösung ist möglich!

  • Die Vorlage zur OECD-Steuer regelt die Umsetzung der globalen Mindeststeuer für international tätige Grosskonzerne in der Schweiz und ist ein wichtiger Schritt für mehr internationale Steuergerechtigkeit.
  • Die vorgesehene Umsetzung der OECD-Steuer in der Schweiz führt aber zu interkantonalem Steuerwettbewerb und ignoriert den globalen Süden.
  • Nur Kantone wie Zug mit vielen Grosskonzernen profitieren und die Einnahmen sollen in die Förderung der Standortattraktivität investiert werden. Die Bevölkerung geht leer aus.
  • Die Ablehnung der Vorlage ermöglicht eine fairere Umsetzung. In der Zwischenzeit ist die Nachbesteuerung der Unternehmen sichergestellt.

Die OECD-Mindeststeuer sieht vor, dass alle Unternehmen, die international tätig sind und deren Jahresumsatz höher als 750 Millionen Euro ist, künftig mindestens 15% Steuern zahlen müssen. Die GRÜNEN begrüssen zwar die Einführung einer globalen Mindeststeuer, die ein wichtiger Schritt für mehr internationale Steuergerechtigkeit darstellt. Die vorgesehene Umsetzung der OECD-Steuer in der Schweiz führt aber zu interkantonalem Steuerwettbewerb und ignoriert den globalen Süden. 

Die vorgesehene Umsetzung führt in der Schweiz aufgrund der aktuellen Tiefsteuerpolitik zu Mehreinnahmen von 1 bis 2.5 Milliarden Franken. Von den Mehreinnahmen fliesen Dreiviertel an jene Kantone zurück, welche die Unternehmen bisher tiefer besteuert haben. Ein Viertel fliesst in die Bundeskasse. Damit profitieren hauptsächlich Tiefsteuerkantone wie der Kanton Zug oder reiche Kantone wie Basel-Stadt von der Umsetzung. Wofür die Kantone die zusätzlichen Steuermittel einsetzen dürfen, ist nicht festgelegt. Der Kanton Bern, der bereits heute unter dem aggressiven Steuerdumping von Tiefsteuerkantonen leidet, käme finanziell weiter in Bedrängnis, weshalb auch die bernische Regierung im Vernehmlassungsverfahren vor einer Verschärfung des interkantonalen Steuerwettbewerbs gewarnt hatte.

Die GRÜNEN haben sich im Parlament für eine fairere Umsetzung der OECD-Steuer eingesetzt – konkret für einen höheren Anteil der Mehreinnahmen an die Bundeskasse -, um den Klimaschutz zu stärken und einen Beitrag an die internationale Klimaschutzfinanzierung zu leisten. Die Ablehnung der Vorlage ermöglicht eine fairere Umsetzung. In der Zwischenzeit ist die Nachbesteuerung der Unternehmen sichergestellt.