Für einen zeitgemässen Umgang mit Schulden

  • Durch die Einführung der Schuldenbremsen konnte der Kanton seine Schulden deutlich abbauen.
  • Mit anstehenden grossen Investitionen werden die bisherigen Schuldenbremsen den Bedürfnissen des Kantons jedoch nicht mehr gerecht.
  • Die Änderungen soll nun dazu führen, dass Überschüsse aus dem Vorjahr künftigen Investitionen angerechnet werden können.
  • Weitere Informationen auf der Website des Kantons

Der Kanton Bern kennt eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung und eine Schuldenbremse für die Investitionsrechnung. Die beiden Schuldenbremsen haben sich bewährt, denn seit ihrer Einführung in den 2000er-Jahren konnte der Kanton seine Schulden spürbar reduzieren.

Nicht mehr zeitgemäss

In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass die alleinige Ausrichtung der Schuldenbremsen auf den Schuldenabbau den Bedürfnissen des Kantons nicht mehr gerecht wird. Im Kanton Bern stehen für die kommenden Jahre grosse Investitionen an, vor allem für eine Vielzahl an Grossprojekten im Hochbau. Der
Grosse Rat hat sich deshalb entschieden, die Schuldenbremsen moderat anzupassen. Die wichtigste Änderung ist die sogenannte Mehrjahresbetrachtung bei der Investitionsrechnung: Falls der Kanton in den Vorjahren Überschüsse hat, soll er diese künftig für anstehende Investitionen anrechnen dürfen. Das ist heute nicht möglich.