Die GRÜNEN Kanton Bern begrüssen, dass das neue Berechnungsmodell neben dem Fahrzeuggewicht zusätzlich den CO2-Ausstoss berücksichtigt. Dies schafft – wenn auch in begrenztem Masse – einen ökologischen Anreiz und beseitigt zumindest teilweise Fehlanreize. Heute gehört der Kanton Bern bei den schweren, schadstoffintensivsten Fahrzeugklassen schweizweit zu den Kantonen mit den tiefsten Steuerbelastungen. Die Anzahl Motorfahrzeuge hat im Kanton Bern in den letzten Jahren zugenommen und zwar stärker als die Wohnbevölkerung.
 
«Erklärung zur Klimapolitik» verlangt Neuausrichtung
In der Abstimmung vom 23. September 2012 wurde der Volksvorschlag «Steuerliche Entlastung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern» angenommen und die Höhe der Motorfahrzeugsteuern für alle Fahrzeugarten um einen Drittel reduziert, was jährlich einem Einnahmeausfall von rund 100 Millionen Franken entspricht. Vor diesem Hintergrund sind die angestrebten Mehreinnahmen von 40 Millionen Franken völlig ungenügend. Seit 2012 hat sich die Ausgangslage aufgrund der Klimafrage massgeblich verändert. So hat der Grosse Rat am 4. Juni 2019 eine «Erklärung zur Klimapolitik» beschlossen, die zur prioritären Behandlung von Massnahmen zugunsten des Klimaschutzes verpflichtet.
 
Verursachergerechte Finanzierung des Strassenverkehrs
Die GRÜNEN verlangen, dass die Verkehrsinfrastruktur möglichst verursachergerecht finanziert werden soll. Gerade vor dem Hintergrund der Klimaziele ist es störend, dass der motorisierte Strassenverkehr, als einer der grössten CO2-Emittenten, mit rund einer Milliarde Franken jährlich subventioniert wird. So zeigt die letzte Strassenrechnung des Kantons Bern ein Defizit von 146 Millionen Franken auf. Berücksichtigt man die externen Kosten von jährlich 800 Millionen Franken, beläuft sich das Defizit folglich auf enorme 946 Millionen.
 
Keine Zweckentfremdung 
Die Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer dienen gemäss heutigem Gesetz der verursacherorientierten Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen sowie den im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit stehenden Aufgaben. Gemäss neuem Gesetz sollen von den Einnahmen jährlich 40 Millionen für die allgemeine Staatskasse – und für Steuersenkungen für natürliche Personen – zweckentfremdet werden. Damit wird die Zweckbindung empfindlich geschwächt und der Grundsatz der verursachergerechten Verwendung, wie er heute gilt, untergraben. Die GRÜNEN Kanton Bern lehnen diese Schwächung des Verursacherprinzips und die vorgeschlagene Zweckentfremdung dezidiert ab und begrüssen ausdrücklich, dass im Gesetzesentwurf neu ein «Nachweis der Zweckverwendung» verankert werden soll. 
 
Malus für lärmige Autos einführen ­-
Keine Rabatte für Veteranenfahrzeuge

Die GRÜNEN kritisieren, dass die Lärm-Problematik trotz Trend zu grösseren Fahrzeugen mit breiteren Reifen in der Besteuerung der Motorfahrzeuge nicht berücksichtigt wird. Mit einer Berücksichtigung des ausgewiesenen Motorenlärms bei der Motorfahrzeugbesteuerung könnte ein finanzieller Anreiz zur Wahl von lärmärmeren Fahrzeugen geschaffen werden. Dies hätte den Vorteil, dass – ergänzend zu den teuren Massnahmen zum Lärmschutz entlang der Strassen – auch präventiv bei der Lärmvermeidung an der Quelle angesetzt werden könnte. Die GRÜNEN fordern einen Malus für lärmige Fahrzeuge. 
Im Übrigen werden nach heutigem Recht die rund 14-15’000 immatrikulierten Veteranenfahrzeuge nach Gewicht besteuert. Neu ist eine Plafonierung vorgesehen. Diese Entlastung der schwersten Fahrzeuge ist weder ökologisch noch sachlich sinnvoll und wird daher von den GRÜNEN Kanton Bern abgelehnt. 

Ausführliche Stellungnahme GRÜNE Kanton Bern