Medienmitteilung Bernisches Komitee «Ja zum Schutz»

Das bernische Komitee «Ja zum Schutz» hat heute seine Argumente für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm präsentiert. Die Gesetzesanpassung garantiert einerseits mehr Gleichberechtigung für Lesben, Schwule und Bisexuelle. Andererseits führt es zu einem respektvolleren Umgang in der Gesellschaft, wenn Hass und Hetze nicht mehr toleriert werden.

Für SP-Nationalrätin Tamara Funiciello ist die Erweiterung auf ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung überfällig: «Die Erweiterung des Anti-Rassismus-Gesetzes ist ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen, und ein wichtiges Instrument, um gegen Hass, Hetze und Diskriminierung vorzugehen.» Rechtsanwalt Dominic Nellen verweist auf die heute ungenügende Rechtslage. Ehrverletzungen können nur eingeklagt werden, wenn die persönliche Ehre einzelner Personen oder kleinster Personengruppen angegriffen wurde. Abschätzige und hasserfüllte Bemerkungen gegenüber Bisexuellen und Homosexuellen generell sind nicht strafbar. Nellen dazu: «Wir als Gesellschaft müssen mit strafrechtlichen Normen bestimmen, dass wir dieses Verhalten nicht tolerieren.»
 
Gegner*innen der Ausdehnung Anti-Rassismus-Strafnorm befürchten zwar eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Aus Sicht des Komitees ist die Befürchtung jedoch unbegründet. Die Meinungsfreiheit ist ein wichtiges und schützenswertes Gut. Freiheiten hören dort auf, wo sie andere einschränken oder eben diskriminieren. Lisi Dubler, Co-Präsidentin der Jungen Grünen Kanton Bern, sagt dazu: «Eine Meinung und auch eine Kritik kann auch sachlich geäussert werden, ohne dass dabei die Menschenwürde angegriffen wird. Hass ist keine Meinung!» Ein Ja zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm führt vielmehr zu einem respektvolleren Umgang in unserer Gesellschaft. Ein respektvoller Umgang miteinander ist uns in der Schweiz wichtig. Hass und Hetze verletzen diesen Wert fundamental. Für GLP-Grossrätin Barbara Stucki ist deshalb klar:  «Wenn jemand Hass schürt, soll dies nicht ungestraft bleiben. Wir wollen kein Klima von Gewaltakzeptanz und Diskriminierung in der Schweiz.»
 
Cédric Némitz weist als Bieler Gemeinderat und Bildungsdirektor daraufhin, dass Homophobie gerade in Schulen immer noch an der Tagesordnung ist. Im Gesetz ein klares entsprechendes Verbot zu verankern findet er deshalb sinnvoll: «Es kann Pädagogen und Lehrerinnen und Lehrern helfen, die Werte, welche in unserer Gesellschaft gelten, sowie die Regeln des Zusammenlebens in unserem Land in Erinnerung zu rufen.»

© Kantonales Komitee Ja zum Schutz