Vernehmlassung zum Personalgesetz: Grüne begrüssen gesetzliche Korrektur
Die Grünen Kanton Bern nehmen positiv Stellung zur vorgelegten Revision des Personalgesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen tragen zu mehr Transparenz bei der Entschädigung politischer Ämter bei und erhöhen damit die Akzeptanz einer angemessenen Entlöhnung.
Die Grünen Kanton Bern unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen im Personalgesetz. Im Zentrum stehen dabei die Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen, die Regierungsmitglieder bisher erhalten haben und welche im Frühjahr 2014 zu Recht zu öffentlichen Diskussionen geführt haben (vgl. Medienmitteilung vom 12. Januar 2014). Die vorgeschlagene Neuregelung wird dazu beitragen, die Transparenz bei der Entschädigung zu erhöhen und damit längerfristig die Akzeptanz einer angemessenen Entlöhnung politischer Ämter insgesamt zu verbessern. Zugleich unterbindet die neue Regelung die bisher bestehende Ungleichbehandlung zwischen den Regierungsmitgliedern bei der Entschädigung bzw. Nichtentschädigung von Vertretungsaufgaben. Aus Sicht der Grünen ist diese Verbesserung stärker zu gewichten als die Befürchtung, dass die ungleiche Entschädigung von Mandaten in Verwaltungs- und Stiftungsräten sowie anderen Gremien die Kantonsvertretungsmandate „abwerten“ könnte.
Im Rahmen der Revision des Personalgesetzes wird auch die Motion „Weg mit der Altersguillotine!“ umgesetzt, die vom Grossen Rat im November 2014 deutlich überwiesen wurde. Bisher war eine Neu- oder Wiederwahl in den Regierungsrat nach Vollendung des 65. Altersjahrs nicht zulässig. Die Grünen haben die Aufhebung der Altersgrenze für Regierungsmitglieder im Grossen Rat zur Vermeidung von Altersdiskriminierung grossmehrheitlich unterstützt. Aus diesem Grund stellen die Grünen diese Gesetzesänderung nicht in Frage.
Beilage:
Vollständige Stellungnahme der Grünen Kanton Bern
Für weitere Auskünfte:
Blaise Kropf, Grossrat, 079 263 47 68