Die Grünen Kanton Bern sind erfreut, dass für die zweite Lesung des Staatsbeitragsgesetzes ein Antrag der Finanzkommission für die konkrete Umsetzung der Lohngleichheit vorliegt. Damit der verfassungsmässige Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ umgesetzt wird, kann der Kanton künftig bei Leistungsverträgen stichprobenweise Kontrollen durchführen und Auflagen beschliessen. Dieses neue Kontrollsystem ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass Institutionen, die für den Kanton Leistungen erbringen, die Lohngleichheit für Frauen und Männer einhalten und nachweisen müssen. Unverständlich ist hingegen, dass gemäss Kommissionsmehrheit das Thema Berufsabzüge für familienergänzende Kinderbetreuung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden soll. Die Grünen Kanton Bern setzen sich für eine rasche Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein.


In der Septembersession wird der Grosse Rat die zweite Lesung des Staatsbeitragsgesetzes und des Steuergesetzes durchführen. Umstritten beim Staatsbeitragsgesetz war insbesondere die Frage, wie die Leistungserbringer von kantonalen Aufgaben die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zu gewährleisten haben. Die Grünen sind erfreut, dass die Finanzkommission nun einem Vorschlag gefolgt ist, der die Umsetzung konkretisiert und klärt. Die Selbstdeklarationen der Beitragsempfänger werden damit künftig mit Stichprobenkontrollen überprüft. Bei Nichteinhaltung des verfassungsmässigen Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ kann der Kanton neu Auflagen und Bedingungen beschliessen. Dieses neue Kontrollsystem ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass Institutionen, die für den Kanton Leistungen erbringen, die Lohngleichheit für Frauen und Männer einhalten müssen. Damit würde der Kanton Bern einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Lohngleichheit leisten. Gleichzeitig wäre dies ein wichtiges Zeichen und Vorbild gegenüber der Privatwirtschaft, denn trotz seit 34 Jahren garantiertem Verfassungsanspruch sind Frauenlöhne nach wie vor rund ein Fünftel tiefer als Männerlöhne.

Die Grünen unterstützen zudem die Klärung beim Vergütungsbericht über die Kaderlöhne. Künftig müssen grössere Leistungserbringer die Kaderlöhne analog der Regelung im Obligationenrecht offenlegen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und soll eine präventive Wirkung gegen Lohnexzesse haben.

Nachdem der Grosse Rat in der ersten Lesung mit deutlichem Mehr den Maximal-Abzug für familienergänzende Kinderbetreuung von heute 3100 Franken auf maximal 8000 Franken heraufgesetzt hat, verschiebt die Finanzkommission diesen Entscheid. Statt jetzt eine konkrete Verbesserung für berufstätige Mütter und Väter zu machen, wird das Thema auf die nächste Steuergesetzrevision verschoben. Für die Grünen Kanton Bern sind die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und realistischere Abzüge der Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung wichtig. Daher braucht es eine rasche Lösung statt die Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.

Die massive Senkung der Unternehmenssteuern bei der höchsten Gewinnstufe, wie sie FDP und SVP bereits in der ersten Lesung gefordert hatten, lehnen die klar Grünen ab. Kanton und Gemeinden würden wiederkehrend 67 Millionen Franken Steuereinnahmen verlieren. Diese Mindereinnahmen sind für den Kanton Bern nicht verkraftbar, da damit das Leistungsangebot und die Infrastrukturen (Bildung, Forschung, Verkehr etc.) geschwächt würden, die für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Bern notwendig sind.

Für weitere Informationen:

Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 706 62 84