Spitalversorgungsverordnung: Grüne fordern klare Regeln zum Vergütungsbericht
Die Grünen unterstützen die Revision der Spitalversorgungsverordnung im Grundsatz, fordern aber zusätzlich eine Regelung zu den neuen Vergütungsberichten. Dass die Pauschale für die Weiterbildung von ÄrztInnen und PharmazeutInnen auf 15’000 Franken pro Jahr erhöht wird, begrüssen die Grünen ausdrücklich. Dies ist auch im Vergleich mit den weit höheren Beiträgen anderer Kantone ein erster wichtiger Schritt.
Die Grünen unterstützen die Revision der Spitalversorgungsverordnung im Grundsatz. Dies im Wissen, dass das geltende Spitalversorgungsgesetz weitergehenden Forderungen klare Grenzen setzt. Die Grünen stehen dem heutigen System der Fallkostenpauschalen kritisch gegenüber und fordern darum ein Monitoring. So gibt es heute leider unerwünschte Nebeneffekte, wie zum Beispiel die Tendenz, chronisch und mehrfache Kranke an andere Institutionen abzuschieben. Bei den Kriterien für die Erteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler unterstützen die Grünen die bedarfsgerechte Planung und insbesondere die Verankerung hoher Qualitätsanforderungen für alle Listenspitäler. Bei der geforderten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität weisen die Grünen insbesondere auf die Bedeutung des Personals und den Mangel an qualifizierten Mitarbeitenden hin.
Angesichts der aktuellen Unklarheiten über die Umsetzung der im Gesetz geforderten Vergütungsberichte fordern die Grünen, dass diese auf Verordnungsebene konkretisiert wird. Es ist zu klären, nach welchen Anforderungen alle privaten und öffentlichen Listenspitäler die Vorgaben zum Vergütungsbericht zu erfüllen haben.
Heute bezahlt der Kanton mit seinem fixen Kantonsanteil von 55 Prozent an die Spitalfinanzierung einen grossen und steuerfinanzierten Beitrag. Daher gilt es aus öffentlicher Sicht, sowohl Unter- wie auch Überinvestitionen zu verhindern. Die Grünen erachten das Lebenszyklusmanagement der Spitalinfrastruktur als zwingend notwendig. Mit dem vorliegenden System erhält der Kanton aber einzig Informationen, wie die Leistungserbringer mit der Infrastruktur umgehen, sie bewirtschaften und ob die Mittel dafür ausreichen. Gemäss Gesetz hat der Kanton aber keinen Einfluss auf die konkrete Planung und Umsetzung von Investitionsprojekten. Bei massiven Unter- oder Überinvestitionen müsste der Kanton Interventionsmöglichkeiten haben.
Ausdrücklich begrüsst wird von den Grünen, dass die Pauschale für die Weiterbildung von ÄrztInnen und PharmazeutInnen auf 15’000 Franken pro Jahr erhöht wird. Dies ist ein wichtiger erster Schritt und setzt die von den Grünen mitgetragene und inzwischen überwiesene Finanzmotion „Voranschlag 2016: Ärztliche Weiterbildung sichern“ um. In anderen Kantonen werden weit höhere Beiträge bezahlt. Auch im Kanton Bern wurden bis vor wenigen Jahren Beiträge von 60’000 Franken bezahlt. Für die Grünen ist zentral, dass diejenigen Spitäler finanziell unterstützt werden, die Assistenzärztinnen und -ärzte ausbilden. Dies sind im Kanton Bern vor allem die öffentlichen Spitäler. Nur durch eine adäquate Abgeltung der Weiterbildungskosten kann langfristig der Bedarf an ausgebildeten Fachärzten und Fachärztinnen gedeckt werden. Die Grünen unterstützen zudem die vorgesehenen Beiträge für medizinische Innovationen.
Beilage:
Vollständige Stellungnahme der Grünen Kanton Bern (PDF)
Für weitere Auskünfte:
Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, Grossrätin, 079 706 62 84