Ein überparteiliches Komitee bestehend aus BDP, EVP, FDP, GLP, Grünen und SP unterstützt in der Volksabstimmung vom 21. Mai den vom Grossen Rat in der November-Session 2016 genehmigten Kredit für die Asylsozialhilfe. Damit soll die altersgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen weitergeführt werden können. Die Abstimmung wurde nötig, weil die SVP gegen den Kredit das Referendum ergriffen hat.

Mit dem Kredit für die Asylsozialhilfe in den Jahren 2016 bis 2019 – einer Übergangsfrist bis zur Neustrukturierung des Asylbereichs – werden die Aufwände des Kantons im Zusammenhang mit der Umsetzung des Asylgesetzes abgegolten. Der Kredit ist nötig, damit die separate Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden weiterhin gewährleistet werden kann. Die Parteien BDP, EVP, FDP, GLP, Grünen und SP haben sich im September 2016 im Grossen Rat klar für diesen Kredit über 105 Millionen ausgesprochen und werden sich nun auch bei der Volksabstimmung mit voller Überzeugung dafür einsetzen.

Das Komitee ist der Ansicht, dass der Kanton Bern eine Verantwortung gegenüber den betroffenen Kindern und Jugendlichen hat. Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig und sollen altersgerecht betreut werden. Der Kanton Bern ist verpflichtet, die vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen und sie zu betreuen. Es gilt, diese Herausforderung anzunehmen und lösungsorientiert zu agieren. Ohne eine separate Unterbringung müsste sich eine andere kantonale Behörde wie der Kinder- und Erwachsenenschutz KESB der minderjährigen Asylsuchenden annehmen, was wesentlich umständlicher wäre und genauso Kosten verursachen würde. Die Integration ist ein wesentlicher Pfeiler der Asylstrategie. Diese kann nur durch eine angemessene Betreuung der Kinder und Jugendlichen gelingen.

Weitere Anfragen:

Madeleine Graf, Grossrätin Grüne, 079 569 05 52