Steuergesetzrevision 2021

Angesichts der finanzpolitischen Herausforderungen des Kantons Bern erachten die GRÜNEN Steuersenkungen für Privatpersonen wie auch für Unternehmen als nicht verantwortbar ohne Gegenfinanzierungen. Konkret fordern die GRÜNEN eine Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern. Die GRÜNEN wehren sich gegen unterschiedliche Unternehmenssteuern von Gemeinden, die nur zu Steuerwettbewerb auf einer weiteren Ebene führen. Die GRÜNEN fordern einen Systemwechsel in der Besteuerung von Photovoltaikanlagen und schlagen vor die Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltmassnahmen durch Subventionen zu ersetzen.

Nur vier Monate nach der Ablehnung von Steuergeschenken für Grosskonzerne schlägt die Regierung eine Steuergesetzrevision vor, welche die maximalen Steuerausfälle bei der Umsetzung der Steuervorlage des Bundes (STAF) plant und zusammen mit Steuersenkungen für Privatpersonen, Steuerausfälle von 90 Millionen Franken verursacht. Die GRÜNEN fordern, dass für Steuerausfälle eine Gegenfinanzierung in der Form einer Anpassung der Motorfahrzeugsteuern vorgelegt wird, welche klare ökologische Ziele verfolgt. Die GRÜNEN fordern zudem eine Berner Harmonisierungsoffensive auf nationaler Ebene für die Einschränkung des interkantonalen Steuerwettbewerbes.

«Als äusserst problematisch erachten wir GRÜNEN eine separate Steueranlage für juristische Personen, da damit eine neue Form von Steuerwettbewerb unter den Gemeinden, um die Ansiedlung und Abwerbung von Unternehmen, geschaffen wird. Zudem kann gegen die Änderung der Steueranlage kantonal im Rahmen des Voranschlages – im Gegensatz zu einer Änderung des Steuertarifs im Steuergesetz – kein Referendum ergriffen werden, was demokratiepolitisch heikel ist.», führt Natalie Imboden, Co-Präsidentin GRÜNE Kanton Bern aus.

Bei der Umsetzung der Steuervorlage des Bundes (STAF) beantragen die GRÜNEN, dass nur die bundesgesetzlich zwingenden Anpassungen ins Kantonsrecht überführt werden und keine Überabzüge für Unternehmen gewährt werden. Zudem soll das System der Steuererleichterungen für Unternehmen überprüft werden, damit die begünstigten juristischen Personen nicht doppelt profitieren (Steuererleichterung und Massnahmen aus der STAF zusammen), sondern einen Mindestgewinn versteuern.Steuersenkungen mit der Giesskanne für natürliche Personen finden bei den GRÜNEN keine Unterstützung. Unbestritten sind die hohen Gesundheitskosten mit den Kopfprämien und die ebenfalls hohen Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen eine grosse finanzielle Belastung. «Die GRÜNEN plädieren für gezielte Entlastungen statt für Abzüge für alle, die bei hohen und sehr hohen Einkommen zu stärkeren Entlastungen führen. Für die Förderung der Vereinbarkeit unterstützen die GRÜNEN eine Verdoppelung des Betreuungsabzuges auf Fr. 16’000 im Jahr mit dem Ziel negative Erwerbsanreize zu reduzieren.», so Jan Remund, Co-Präsident GRÜNE Kanton Bern.

Systemwechsel bei Photovoltaikanlagen

Die GRÜNEN schlagen vor, mittelfristig die gesamten Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltmassnahmen durch Subventionen zu ersetzen: Als Kosten für den Unterhalt von Liegenschaften können dann bei den Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen nur noch die werterhaltenden, nicht aber die wertvermehrenden Aufwendungen vom Einkommen abgezogen werden.

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