In der heute beginnenden Märzsession wird der Grosse Rat unter anderem vier wichtige Berichte des Regierungsrates debattieren und mit eigenen Stellungnahmen (in Form von politisch verbindlichen Planungserklärungen) ergänzen können. Die Grüne Fraktion hat ihre Position wie folgt festgelegt: 

  • Mit dem Bericht über die «Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026» kann der Grosse Rat in der Märzsession zur Kenntnis nehmen, welche Ziele, Schwerpunkte und Projekte sich der Regierungsrat für aktuelle Amtsperiode bis 2026 vorgenommen hat. Aus Sicht der Grünen Fraktion ist diese sogenannte Legislaturplanung ungenügend: Sie wird dem dringenden Handlungsbedarf zur Klima- und Biodiversitätskrise nicht gerecht und beschränkt sich auf eine lustlose Umsetzung des Klimaschutz-Artikels der Kantonsverfassung. Zudem trägt der regierungsrätliche Bericht dem Vorstoss für eine «Klima-Legislatur» nicht Rechnung. Dieser ist vom Grossen Rat vor neun Monaten gutgeheissen worden, nachdem der Regierungsrat versichert hatte, der Klimaschutz werde in der Legislaturperiode ein zentrales Thema sein. Mit einer Planungserklärung, die auch aus der SP mitgetragen wird, erhält der Grosse Rat nun Gelegenheit, dem Klimaschutz die nötige Priorität zu geben, zusätzliche Anstrengungen einzufordern und zur Querschnittsaufgabe für alle Bereiche staatlichen Handelns zu erklären. (PE Vanoni / Hässig Vinzens)
     
  • Den Bericht des Regierungsrates über die «Evaluation des Krisenmanagements des Kantons Bern während der Covid-19-Pandemie» nimmt die Grüne Fraktion mit den ergänzenden Planungserklärungen (PE) der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis. Sie beantragt aber auch hier zusätzliche Akzente: Kantons- und Gemeindeverwaltungen sollen die nötigen Massnahmen treffen, um vulnerablen Gruppen zu schützen, die in aussergewöhnlichen Situationen auf besondere staatliche Unterstützung angewiesen sind. (PE Sancar) Der Regierungsrat soll zudem aufzeigen, wie er den strukturellen Personalmangel im Bildungs- und Gesundheitswesen vermindert und welche Massnahmen dazu ergriffen werden. (PE Gullotti, Hilty Haller, de Quervain) 
     
  • Den Bericht des Projekts «Avenir Berne romande: Hin zu einer modernen, zugänglichen und effizienten französischsprachigen Verwaltung» nimmt die Grüne Fraktion als zukunftsweisende Strategie für den französischsprachigen Kantonsteil zur Kenntnis. Sie unterstützt die Stossrichtung, nach dem Kantonswechsel von Moutier für die staatlichen Institutionen im Berner Jura weiterhin dezentrale Lösungen vorzusehen. Die Grüne Fraktion ist offen für Vorschläge zu Optimierungen und Kosteneinsparungen und wird darüber im Rahmen der konkreten Kreditanträge für einzelne Standorte entscheiden.
     
  • In Bezug auf die «Kantonale Opferhilfestrategie 2023-2033»unterstützt die Grüne Fraktion die Kritik der vorberatenden Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) und deren Mehrheits- und Minderheitsanträge für Rückweisung bestimmter Berichtskapitel. Damit werden Nachbesserungen gefordert in den Bereichen Datenschutz, dezentrale Beratungszentren und Schutzplätze für Mädchen und weibliche Jugendliche. Abgelehnt werden Sanktionen im Bereich Asyl- und Sozialhilfe im Zusammenhang mit der Opferhilfe, weil dadurch gewaltbetroffene Frauen in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Situationen mitbestraft würden. 

Kampfwahl ins Obergericht – ein Testfall
Bei den Wahlen ins Obergericht kommt es am Mittwoch der ersten Sessionswoche voraussichtlich zu einer Kampfwahl. Gemäss dem Proporzschlüssel sind die Grünen seit langem im obersten Gericht des Kantons Bern massiv untervertreten (0.8 von 3.0 Stellen). Die Grüne Fraktion macht nun ihren ausgewiesenen Anspruch geltend und freut sich, eine fachlich unbestrittene Kandidatin unterstützen zu können:  Bettina Bochsler (Zimmerwald) qualifiziert sich insbesondere mit ihrer 15-jährigen Berufserfahrung als Strafrichterin am Regionalgericht Bern-Mittelland. Sie arbeitet dort als Einzel- und Kollegialrichterin. Sie geniesst in Justiz- und Anwaltskreisen einen sehr guten Ruf. 

Die Grüne Fraktion appelliert an die Ratsmitglieder aller Fraktionen, den Anspruch der Grünen zu respektieren, den Erfahrungs- und Leistungsausweis der Kandidatin (auch als ehemalige Gerichtsschreiberin am Obergericht) anzuerkennen und – auch aus Respekt vor der Gewaltenteilung – Bettina Bochsler zur Oberrichterin zu wählen. Die Ersatzwahl ist aus Sicht der Grünen Fraktion ein Testfall für die Glaubwürdigkeit des Auswahl- und Wahlprozederes für die Gerichte.