Die Grünen stimmen den vorgeschlagenen Anpassungen im kantonalen Richtplan zur Windenergie weitgehend zu. Sie gehen davon aus, dass die im übergeordneten Recht verankerten Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Windenergieplanung weiterhin gebührend berücksichtigt werden.

Der Zubau der Windenergie in der Schweiz stockt seit einigen Jahren. Im Gegensatz zur Photovoltaik, Wasserkraft und Biomasse ist der Zuwachs bisher weit unter den Erwartungen des Bundes geblieben. In dieser Situation begrüssen wir, dass von planungsrechtlicher Seite Schwellen abgebaut und zusätzliche Windenergieprüfräume ausgeschieden werden, so dass – zumindest theoretisch – die Chance für den Bau von Windanlagen im Kanton Bern erhöht wird.

Windkraftanlagen in regionalen Naturparks (Gantrisch und Diemtigtal) sollen bezüglich Natur- und Landschaftsverträglichkeit besonders umsichtig geplant werden und diesbezüglich erhöhten Ansprüchen genügen müssen. Sie stellen aus Sicht der Grünen aber keinen grundsätzlichen Widerspruch dar.

Die Grünen stimmen den Ergänzungen des Richtplanes durch zusätzliche Prüfräume insbesondere im Berner Oberland zu, zumal ein grosser Teil davon in durch touristische Anlagen belasteten Gebieten liegen. In zwei Prüfgebieten erachten wir die Konflikte mit Schutzgebieten als zu grossflächig und fordern eine Verkleinerung:

  • Der Raum P20 (Gantrischkette) soll nur Flächen ausserhalb des Moorschutzgebietes umfassen (also ohne Flächen westlich der Wasserscheide)
  • Der Raum P23 (Elsighore-Lohner) soll nur Flächen ausserhalb des BLN-Gebietes umfassen (also ohne die Engstligenalp)

Höhere Windgeschwindigkeiten (auf Hochplateaus, Gräten und Pässen) und weniger dichte Besiedlung (ausserhalb der Täler) sprechen für die Aufnahme zusätzlicher Prüfräume in den Richtplan. Allerdings halten wir die Realisierungschancen für den Bau von Anlagen für die meisten Prüfräume für tief. Viele Räume umfassen nur sehr schwer zugängliche und sogar hochalpine Gebiete. Die Windressourcen sind oft nur an einzelnen kammnahen und schwer erschliessbaren Standorten genügend. Zudem tangieren einige Prüfräume auch Schutzgebiete, deren Ziele selbstverständlich nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Grundsätzlich begrüssen die Grünen die Aufhebung der Kriterien Windgeschwindigkeit und Erschliessung. Im Falle von hohen Erschliessungskosten und (zu) tiefen Windgeschwindigkeiten werden genau gleich wie vor der Aufhebung keine Anlagen gebaut werden. Das Risiko liegt damit einfach etwas stärker bei den Investoren und Projektentwicklern.

Die Lockerung der Mindestanzahl – unter Beibehaltung des Ziels von mindestens drei Anlagen – bewerten wir als positiv. Die Topographie, Besiedlungsart- und -dichte erlauben im Kanton Bern oftmals nur kleinste Windparks. Die Anzahl alleine ist kein Qualitätsmass für die Integration in die Landschaft. Eine Verspargelung durch Einzelanlagen ist zudem unter den gegebenen Verhältnissen (rechtlich, politisch und bezüglich der Windressourcen) sehr unwahrscheinlich.

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Für weitere Auskünfte:

Jan Remund, Co-Präsident Grüne Kanton Bern, Natel: 079 917 15 29