Medienmitteilung: Begleiten statt abstempeln
Heute hat das Komitee Wirksame Sozialhilfe seine Argumente für die Abstimmung über den Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» und das Sozialhilfegesetz präsentiert. Für das Komitee ist klar: Nur mit dem Volksvorschlag werden Direktbetroffene nachhaltig unterstützt.
Medienmitteilung Komitee Wirksame Sozialhilfe
Heute hat das Komitee Wirksame Sozialhilfe seine Argumente für die Abstimmung über den Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» und das Sozialhilfegesetz präsentiert. Für das Komitee ist klar: Nur mit dem Volksvorschlag werden Direktbetroffene nachhaltig unterstützt. Mittel- und langfristig entlastet der Volksvorschlag den Staatshaushalt sogar stärker als die Kürzungen im Sozialhilfegesetz, da mehr Menschen wieder im Arbeitsmarkt integriert werden können.
Das Komitee Wirksame Sozialhilfe hat heute seine Argumente für die Abstimmung über den Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» und das Sozialhilfegesetz vorgestellt. Im Gegensatz zur reinen Kürzungsvorlage von Regierungsrat Schnegg, sieht der Volksvorschlag Massnahmen vor, um Sozialhilfebeziehende zu begleiten statt abzustempeln. Der Volksvorschlag besteht aus drei Hauptelementen: Unterstützungsleistungen gemäss SKOS, gezielte Weiterbildung von Stellensuchenden und der respektvolle Umgang mit über 55-jährigen Arbeitslosen.
Das Komitee ist schockiert über den Versuch von Regierungsrat Schnegg mit falschen Zahlen die Abstimmung zu beeinflussen. SP-Grossrätin Margrit Junker Burkhard verweist dabei insbesondere auf die Kosten für die älteren Arbeitslosen: «Diese Zahlen von Regierungsrat Schnegg mussten nach einem Bericht von unabhängiger Stelle um 150 Mio. Franken korrigiert werden!» Gerade bei den älteren Arbeitslose besteht nämlich Handlungsbedarf, wie die grüne Grossrätin Andrea de Meuron ausführt: «Ein Drittel der älteren Ausgesteuerten findet keine Stelle mehr, der Rest schlägt sich mit Teilzeitjobs oder in prekären Arbeitsverhältnissen durch.»
Stéphane Beuchat, Co-Geschäftsleiter von AvenirSocial hebt die Wichtigkeit von Bildung und Qualifizierung für die berufliche Integration hervor: «Der Volkvorschlag stellt in einem neuen Artikel sicher, dass Sozialhilfebeziehende mit bedarfsgerechten Bildungsangeboten gefördert werden.» Ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden ist zudem minderjährig und kann ohnehin nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Die im Sozialhilfegesetz vorgesehenen Kürzungen würden somit zu einem grossen Teil auch Kinder treffen.
Namens der EVP erinnerte Grossrätin Barbara Streit-Stettler daran, dass ein weiteres Drittel aller Sozialhilfebeziehenden zwar arbeitet, aber nicht genügend verdient, um davon leben zu können: Kürzt man diesen Menschen die Beiträge, werden sie noch mehr von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.» Der mehrfach erhobene Vorwurf, dass manche Sozialhilfebeziehende mehr erhielten, als gewisse Arbeitstätige, schiesst denn auch an der Realität vorbei. Einerseits kommt dies äusserst selten vor. Andererseits wäre in diesem Fall nicht die Sozialhilfe zu hoch, sondern diese Löhne schlicht zu tief. Thomas Näf, Präsident von KABBA findet dazu klare Worte: «Der Skandal sind nicht die angeblich zu hohen Sozialhilfeleistungen, sondern die Tieflöhne!»