Anfang Januar wurde bekannt, dass der Kanton Bern dem Geburtshaus Luna in Ostermundigen per sofort die Bewilligung entzogen hat. Grund dafür ist ein Konflikt darüber, wie das Notfallkonzept im Falle von Verlegungen von Gebärenden in eine Frauenklinik sachgerecht aussehen soll. Geburtshäuser sind mit hebammengeleiteten Geburten eine fachlich breit anerkannte Alternative in der Geburtshilfe. Steigende Geburtenzahlen in Geburtshäusern zeigen das Bedürfnis von Gebärenden und ihren Familien für hebammengeleitete Geburten. Im Kanton Bern gibt es aktuell zwei Geburtshäuser (Luna in Ostermundigen und Maternité Alpine in Zwesimmen).

In rund 10 Tagen haben 9’544 Personen die Petition «Rettet das Geburtshaus Luna!» unterzeichnet. Diese hohe Zahl zeigt den grossen Rückhalt für das Geburtshaus Luna, welches Frauen bei der Geburtshilfe wichtige Wahlfreiheiten ermöglicht. Die Petition wurde heute der bernischen Gesundheitsdirektion übergeben mit dem Aufruf, den Weiterbestand des Geburtshauses nachhaltig zu sichern und eine sachgerechte Lösung für das Notfallkonzept zu finden. Dass die Betriebsbewilligung am 17.01.2022 erteilt wurde, ist daher ein wichtiger Zwischenerfolg.

Überparteilicher Vorstoss verlangt sachgerechtes Notfallkonzept
Dazu fordert ein überparteilicher Vorstoss mit Vertretungen aus sechs Fraktionen eine Überarbeitung der Vorgaben für das Notfallkonzept von Geburtshäusern. Kein anderer Kanton macht Vorgaben wie sie der Kanton heute kennt, die jederzeit einen Arzt oder eine Ärztin innert 15 Minuten vor Ort verlangen. Die dringliche Motion «Sachgerechte Anforderungen für Geburtshäuser im Kanton Bern» fordert auf Verordnungsstufe eine sachgerechte Regelung für das Notfallkonzept, die auf die besondere Situation von Geburtshäusern abgestimmt ist sowie aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen ausgearbeitet wird. Das Notfallkonzept und weitere Anforderungen für die Betriebsbewilligung von Geburtshäusern sollen evidenzbasierten Standards der Hebammenwissenschaft entsprechen.